Wissenswertes: Gemäß der Sächsischen Landkreisordnung § 48 (SächsLKrO) muss der Landrat die Beschlüsse aus der Kreistagssitzung und der Ausschüsse vollziehen. Der Landrat muss Beschlüssen des Kreistages widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig…