AfD Antrag wird umgesetzt – die Beteiligungsrichtlinie
Die Anfragen und schlussendlich der Antrag der AfD-Fraktion im Kreistag hat nun dazu geführt, dass eine Beteiligungsrichtlinie von der Kreisverwaltung erstellt wurde.
In der Beteiligungsrichtline werden nun die kommunalrechtlichen Vorgaben zur Steuerung und Überwachung der Beteiligungsgesellschaften definiert, die Gesellschaftsorgane benannt und die Beteiligungsverwaltung etabliert.
Es ist sicherlich kein Zufall, dass der Landrat nun schnellstmöglich eine Beteiligungsrichtline erarbeiten lies und am 20.03.2023 unterzeichnete. Am 11.05.2023, also einen Tag nach der Kreistagssitzung, tritt die Beteiligungsrichtlinie in Kraft. Darin heißt es gleich auf der zweiten Seite: „Wesentliche Grundsatzentscheidungen müssen weiterhin von dem demokratisch legitimierten Kreistag getroffen und verantwortet werden“.
In guten Zeiten hatten die Kreisräte nichts zu melden, einige fühlten sich als Abstimmungsdummies aber in schlechten Zeiten dürfen die Kreisräte nun die Verantwortung tragen.
An das Debakel der Muldentalkliniken erinnern wir uns. Die LVZ online berichtete am 03.02.2023, der Standort Wurzen sei gerettet. Die „Entscheider“ im Aufsichtsrat haben entschieden. Warum nun nur die Entscheider abstimmen durften, wurde durch den Landrat rechtlich geprüft. Dazu das Zitat aus der LVZ vom 03.02.2023:
„Ob der Kreistag nun überhaupt noch zusammentritt, war am Freitag noch offen. Landrat Henry Graichen (CDU) hatte in seinem Haus eine rechtliche Prüfung veranlasst, ob der Kreistag überhaupt die Richtung vorgeben darf. Die Juristen des Landratsamtes kommen zu dem Schluss, dass der Aufsichtsrat der Muldentalkliniken für Grundsatzfragen über Struktur, Zielsetzung und Leistungsprofil entscheidungsbefugt ist. Zwar könne der Kreistag dem Landrat als Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung Weisungen für ein bestimmtes Agieren erteilen, dem Aufsichtsrat beziehungsweise dessen Mitgliedern gegenüber habe der Kreistag aber nichts zu melden.“
Stabstelle kann schalten und walten ohne Beteiligungsrichtlinie