AfD – Fraktionsantrag zur Aufstockung der „Frühe Hilfen“ im Kreistag abgelehnt
Der kreiseigene Beitrag von 282.000 € an Förderung pro Jahr sind für das Rahmenkonzept „Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen im Landkreis Leipzig“ ausreichend, so haben es die CDU, SPD, Die Linke und Die Grünen mit sich ausgemacht.
Anstatt bei den 6.471 Kindern unter 3 Jahren, die im Jahr 2019 im Landkreis Leipzig erfasst worden sind, die Gelder für Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerinnen, Familienhebammen und Sozialpädagoginnen aufzustocken, schauten die Kreisräte weg und lehnten den Antrag der AfD ab.
Die Kreisverwaltung hätte in ihrer Stellungnahme keinen Bedarf angemeldet, so der schlichte Ablehnungsgrund einer CDU-Kreisrätin, obwohl sie es als Jugendhilfeausschussmitglied besser wissen müsste.
Im Vorwort des Handbuches für Kinderschutz im Landkreis Leipzig im Jahr 2019 hatte der CDU-Landrat Herr Graichen noch vermeldet, Zitat: „Gerade im Kinderschutz ist eine sensible Wahrnehmung gefragt, um Risiken und Gefährdungen für Kinder und Jugendliche früh zu erkennen und einzuschätzen. Wenn es in der Arbeit mit den Familien gelingt, die Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit und -verantwortung zu stärken, hat dies unmittelbaren Einfluss auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Die Arbeit mit den Eltern ist daher elementar, um die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu stabilisieren und zu fördern.“
Derzeit schießt der Landrat im Bereich Jugendhilfe oberhalb des Kleinkindalters ca. 42 Mio. € pro Jahr zu, aufgrund von steigenden Fallzahlen und Fallkosten in den Betreuungsfällen. Insbesondere im Bereich Hilfen zur Erziehung zeichnen sich deutliche Mehrbedarfe gegenüber den geplanten Ansätzen ab. Im Landkreis Leipzig lebten im Jahr 2019 8.887 Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre, so gemäß dem Zahlenwerk der Teilfachplan 1 der Jugendhilfe des Landkreises Leipzig vom 01.04.2022.
Es wäre also eine Frage der Prioritätensetzung, die Mittel frühzeitig und nachhaltig einzusetzen. Aber das sieht offenbar nur die AfD als Notwendigkeit an.