AfD-Stadtrat Horst Juhlemann freigesprochen!

AfD-Stadtrat Horst Juhlemann freigesprochen!
AfD-Stadtrat Horst Juhlemann am 1. Juli 2021 freigesprochen!
In verschiedenen Medien wurde berichtet, AfD-Stadtrat Horst Juhlemann sei am Amtsgericht Dresden am 20. Februar 2020 zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Er habe am 29. Juli 2019 am Rande der Demonstration von „Patrioten Europas gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (PEGIDA) auf dem Dresdner Altmarkt verfassungsfeindliche Symbole verwendet. Eben dies hatte Herr Juhlemann stets bestritten. Nicht wiedergegeben wurde, dass das Urteil damals nicht rechtskräftig geworden ist.
Fristgemäß hatte Herr Juhlemann Revision beantragt, zu welcher am 15 Juni 2021 und am 1. Juli 2021 verhandelt wurde. Am zweiten Verhandlungstag wurde auch das Urteil verkündet, welches Herrn Juhlemann freispricht.
Der Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes des Landkreises Leipzig und Bundestagsabgeordnete Edgar Naujok erklärte dazu:
„Wir kennen Herrn Juhlemann als einen energischen Streiter für unsere Demokratie und unsere Verfassung. Aus diesem Grund ist er auch Mitglied des Bad Lausicker Stadtrates. Dass Herr Juhlemann verfassungsfeindliche Grüße verbreitet habe sollte, war uns nicht vorstellbar. Wir sind erleichtert, dass auch das Landgericht Dresden sich dieser Beurteilung angeschlossen hat.“