Auf Initiative der AfD muss sich der Sächsische Landtag heute in einer Sondersitzung mit dem sogenannten Paragraph 130 beschäftigen

Auf Initiative der AfD muss sich der Sächsische Landtag heute in einer Sondersitzung mit dem sogenannten Paragraph 130 beschäftigen
Auf Initiative der AfD muss sich der Sächsische Landtag heute in einer Sondersitzung mit dem sogenannten Paragraph 130 beschäftigen. Der Bundestag hatte Ende Oktober in einer Nacht-und-Nebel-Aktion dem Volksverhetzungsparagraphen einen zusätzlichen Absatz hinzugefügt, der das Billigen, Leugnen und Verharmlosen von Kriegsverbrechen bestrafen will.
Woher will der Staat aber wissen, was die Wahrheit in einem undurchsichtigen Krieg ist? Und: Ist es in einer Demokratie überhaupt legitim, eine bestimmte Meinung festzuschreiben?
Neben der AfD haben sich in den letzten Tagen auch viele Strafrechtsprofessoren entsetzt gezeigt. Darunter befindet sich z.B. Elisa Hoven, Professorin für Strafrecht an der Uni Leipzig und Richterin des Verfassungsgerichtshofs in Sachsen. In der WELT betonte sie:
💬 „Hoch problematisch an der neuen Regelung ist, dass sie das Leugnen oder Verharmlosen etwa von Kriegsverbrechen bestraft, die noch von keinem Gericht als solche festgestellt wurden. (…)
Der Nachweis völkerrechtlicher Verbrechen ist hochkomplex. Selten wird so viel gelogen wie im Krieg, Beweise werden vertuscht oder manipuliert, Zeugen sind schwer zu finden, und auch die rechtliche Einordnung ist nicht immer einfach. Wie ein deutsches Amtsgericht diese Aufgabe bewältigen soll, ist mir ein Rätsel. (…)
Als Gesellschaft müssen wir uns überlegen, wie politisch unser Strafrecht sein soll, und ob wir nicht in der Lage sind, auch unangebrachte und kritikwürdige Äußerungen auszuhalten, ohne nach der Staatsanwaltschaft zu rufen.“