Ausländerkriminalität bekämpfen

Ausländerkriminalität bekämpfen
Bis zur Wahl am 26. September 2021: Jeden Tag einen guten Grund die AfD zu wählen. Basierend auf unserem Bundestagswahlprogramm.
Kapitel: Innere Sicherheit
Abschnitt: Wirksame Bekämpfung der Ausländerkriminalität
Der erhebliche Anteil von Ausländern insbesondere
bei der Gewalt- und Drogenkriminalität, aber auch bei
öffentlichen Unruhen, führt derzeit viel zu selten zu
ausländerrechtlichen Maßnahmen. Ausländische
Kriminelle können sich sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und sind auf diese Weise von
Abschiebung verschont. Wir fordern daher (a) die
Erleichterung der Ausweisung, insbesondere die
Wiedereinführung der zwingenden Ausweisung auch
schon bei geringfügiger Kriminalität, (b) die Ausweisung
bereits durch die Strafgerichte, (c) die Ermöglichung
der Unterbringung nicht abgeschobener Krimineller im
Ausland, (d) die Schaffung der Möglichkeit, Gefährder,
insbesondere Terroristen, so lange in Haft zu nehmen,
wie sie im Inland sind und von ihnen eine erhebliche
Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Die Einbürgerung Krimineller ist zuverlässig zu verhindern durch die Ablehnung des Erwerbs der deutschen
Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland, weil
hierdurch u. a. Angehörige krimineller Clans automatisch zu deutschen Staatsbürgern werden können, die
Abschaffung des einklagbaren Anspruchs auf Einbürgerung und die Verschärfung der Ausschlussgründe
für Einbürgerung bei Kriminalität.
Bei schwerer Kriminalität innerhalb von zehn Jahren
nach erfolgter Einbürgerung (Mitwirkung in Terrororganisationen, Zugehörigkeit zu kriminellen Clans) ist
die Einbürgerung zurückzunehmen. Hierzu ist Art. 16
Abs. 1 GG entsprechend anzupassen.