CDU- Landrat macht sich den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu eigen!

CDU- Landrat macht sich den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu eigen!

Auf dem letzten Kreistag wurde zum dritten Mal der Antrag „Konzept zur Jugendbeteiligung“ gestellt. Bündnis 90 / Die Grünen reichten diesen Antrag bereits im Juni 2020 mit der Überschrift ein: „Konzept zur Jugendbeteiligung für ein Jugendparlament“. Das heißt nichts anderes als eine weitere Möglichkeit der Mitsprache auf Kreistagsebene. Dieser Antrag wurde in vier Ausschüssen diskutiert und auf der Kreistagssitzung am 07.10.2020 kam es zur Ablehnung durch die Mehrheit der Kreisräte, insbesondere durch die CDU. Am 09.12.2020 stand der Antrag ohne das Wort „Jugendparlament“ wieder auf der Kreistagstagesordnung, wurde jedoch aufgrund von COVID nicht behandelt.

Im dritten Versuch warb der CDU-Landrat nun selbst intensiv für diesen Antrag. Die CDU-Fraktion stimmte mit allen anderen Parteien für die Erarbeitung eines Konzepts zur Jugendbeteiligung. Die Landkreisverwaltung hatte sich nicht die Mühe gemacht, eine neue Stellungnahme abzugeben, stattdessen wurde seitens der Verwaltung an Beispielen auf die schon praktizierte Einbeziehung der Jugend in den Jahren 2018 und 2019 verwiesen, auch ohne die Struktur eines Jugendparlaments. Im neuen Beschlusstext fehlte nun das Wort Jugendparlament.

Im Übrigen gibt es im Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Kreisräte und 8 Interessensvertreter der „Jugend“. Schafft der CDU-Landrat zu diesen 23, sich bereits mit Jugendthemen befassenden Ausschussmitgliedern nun eine Parallelwelt? Wohlwissend, dass es bereits genügend Angebote für Jugendliche gibt, braucht der CDU-Landrat offensichtlich auch junge Wähler für die kommende Landratswahl im Jahr 2022.