Der Landkreis befindet sich in einer Haushaltslosen Zeit
In der letzten Kreistagssitzung am 14.12.2022 gab es wieder viele Beschlüsse zu fassen, damit ab dem 01.01.2023 neue Gebührensatzungen, Entgeltverordnungen in Kraft treten und die Arbeiten an Jugendprojekten sowie Demokratieprojekten fortgeführt werden können. Nur das Wichtigste wurde nicht beschlossen, weil es dazu keine Vorlage gab, der Haushalt für die Jahre 2023/2024.
Der Landrat faste den Beginn des kommenden Jahres mit zwei Worten zusammen, es ist eine „Haushaltslose Zeit“. In den vereinigten Staaten von Amerika gibt es dafür einen großen Begriff: den Government Shutdown. Dabei stellt die Verwaltung die Tätigkeit zu großen Teilen ein und nur noch die als unerlässlich angesehenen Aufgaben werden erledigt. Zum Glück wurden zuvor noch einige Auszahlungsermächtigungen im Kreistag beschlossen.
Gemäß der Gemeindeordnung ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Mit der Haushaltssatzung werden der Haushaltsplan, die Aufnahme von Krediten, die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite sowie der Umlagesatz Kreisumlage festgesetzt. Das sind anscheinend unlösbare Aufgaben.
Die Landesdirektion Sachsen hatte mit Bescheid vom 18. Februar 2021 den Doppelhaushalt 2021/2022 bestätigt und angemerkt, dass die Liquiditätsreserve bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes im Jahr 2025 vollständig aufgebraucht sein wird. Vor diesem Hintergrund hatte die Landesdirektion Sachsen darauf hingewiesen, dass die weitere Erfüllung freiwilliger Aufgaben einer kritischen Prüfung unterzogen werden muss. Anlassbezogen hatte die AfD-Fraktion dazu Vorschläge für das Haushaltsjahr 2021/2022 unterbereitet und auch in diesem Jahr ist sie den freiwilligen Aufgaben mit Anträgen entgegengetreten. Doch ein Abschmelzen der freiwilligten Aufgaben wird es nach Aussage des Landrates mit ihm nicht geben. Der Landkreis Nordsachsen macht seine Arbeit besser, denn dort wurde am 14.12.2022 der Haushalt für die kommenden zwei Jahre beschlossen.