Die 36 Abgeordneten der sächsischen #AfD-Fraktion haben eine Klage gegen die neue 2-G-Regel eingereicht. Der Verfassungsgerichtshof muss nun im Eilverfahren eine sogenannte „abstrakte Normenkontrolle“ durchführen.
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:

Da die Corona-Impfstoffe bisher nur eine bedingte Zulassung haben, befinden wir uns aktuell noch im Experimentierstadium. Daher kollidiert die 2-G-Regel mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, das in Artikel 16 ausbuchstabiert zu finden ist.
Darüber hinaus ist die 2-G-Regel eine inakzeptable Ungleichbehandlung der Bürger. Sie stellt eine Diskriminierung der Ungeimpften dar. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) spaltet damit unsere Gesellschaft. Unsere Klage soll dazu beitragen, diesen Riss wieder zu kitten.
