Stiftungsfinanzierungsgesetz: Die Doppelmoral der Altparteien
Es geht um eine jährliche Summe von insgesamt rund 700 Millionen Euro, die unter den sogenannten parteinahen Stiftungen verteilt werden soll: letzten Freitag erfolgte dafür im Plenum die zweite und dritte Lesung des Stiftungsfinanzierungsgesetzes. Vorgelegt wurde dieses von den Fraktionen der SPD, CDU/ CSU, Grünen und FDP. Unverhohlenes Ziel der Altparteien ist es damit, unsere AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung weiterhin von einer staatlichen Finanzierung auszuschließen. So sollte eine Regelung getroffen werden, dass parteinahe Stiftungen erst dann unterstützt werden, wenn die Partei drei Legislaturperioden im Deutschen Bundestag vertreten waren. In der Vergangenheit hatte man in Hinblick auf unsere Partei zwei Perioden festgelegt. Man sieht, wie willkürlich die ganze Angelegenheit ist. Konkret würde dies jetzt bedeuten, dass unsere Stiftung frühestens 2029 mit einer staatlichen Zusage rechnen kann. Eine weitere künstliche Hürde soll dadurch geschaffen werden, dass die Stiftung den Grundsatz der „Verfassungstreue“ zu erfüllen hat. Dies zu prüfen, soll dann ausgerechnet dem durch und durch politisierten Bundesinnenministerium obliegen.
Aber auch in anderer Hinsicht will man vorsorgen. So ist im Gesetz vorgesehen, dass eine Stiftung auch dann weiter mit finanzieller Unterstützung bedacht wird, falls die dazugehörige Partei vorerst aus dem Bundestag ausscheiden sollte. Das Ziel ist klar: Man will für den Fall der Fälle für die Linken und die FDP die Schäfchen schon einmal ins Trockene bringen. Für mich zeigt diese Vorgehensweise eine gefährliche Doppelmoral der Altparteien. Auf der einen Seite will man mit aufwendigen Regelungen ausgrenzen, auf der anderen großherzig weiter bezuschussen. Das alles zeigt den Ungeist der Tyrannei, der sich in unserem Land breitgemacht hat. Als Alternative für Deutschland werden wir diesen gemeinsam mit der Desiderius-Erasmus-Stiftung mit allen Mitteln entschieden bekämpfen!