Einbahnstraße einrichtungsbezogene Impfplicht
Für den Verwaltungsangestellten und seinen Dienstherrn ist es ein Verwaltungsakt, für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt es ein dauerhafter Konflikt. Die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht lag in der Verantwortung der Politiker, ihre Umsetzung mit all ihren ethischen und praktischen Schwierigkeiten wird auf Landkreisebene und Arbeitgeber abgewälzt.
Zur Abstimmung im Bundestag haben sich CDU, SPD und die Grünen vor 6 Monaten für eine Impfpflicht ausgesprochen. Die Linke hatte wie immer keine Meinung und enthielt sich, nur die AfD sah und sieht noch immer das Unrecht gegenüber denen, die das überlastete Gesundheitssystem am Laufen halten. Die meisten Menschen haben sich letztlich unfreiwillig für eine Impfung entschieden, weil sie sich vor den gesellschaftlichen Einschränkungen und eben auch dem Jobverlust fürchteten.
In der Kreistagssitzung am 18.05.2022 wollte die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag zum Infektionsschutzgesetz nun folgendes erreichen: Der Landrat solle den Kreistag über die vorliegende Datenlage informieren, zum Zweiten solle der Landrat seinen Ermessensspielraum ausschöpfen und von der Aufforderung zum Arbeits- und Aufenthaltsverbot im Gesundheitswesen keinen Gebrauch machen, um die Versorgungssicherheit im medizinischen Bereich zu erhalten! Drittens soll er sich auf allen Ebenen für die Aufhebung dieser Impfpflicht einsetzen und zum Vierten, sich gegen eine allgemeine Impfpflicht oder eine alters- oder berufsgruppenbezogene Impfpflicht aussprechen und diese ablehnen.
Doch die bei den anderen „Lagern“ sonst antragsbegrüßenden und umfangreich erklärenden Worte des Landrates blieben aus. Er verwies auf einen Erlass der Landesregierung, nach dem der Ermessensspielraum auszuschöpfen sei. Der Antrag der AfD wurde von den Christdemokraten, den Sozialdemokraten, den grünen Klimaschützern und den linken Genossen abgelehnt.
