Freiheit und Verantwortung

Freiheit und Verantwortung
Bis zur Wahl am 26. September 2021: Jeden Tag einen guten Grund die AfD zu wählen. Basierend auf unserem Bundestagswahlprogramm.
Kapitel: Freiheit und Verantwortung
Abschnitt: Bürgerlich-freiheitliche Rechtsordnung
Die Prinzipien der Gleichheit vor dem Gesetz und der
bürgerlichen Vertragsfreiheit gehören zu den großen
zivilisatorischen Errungenschaften Europas. Während
des weitaus größten Teils der Menschheitsgeschichte
gehörte es zur unhinterfragten Normalität, dass
Menschen durch Geburt oder Stand ungleich und in
ihrer rechtlichen Selbstbestimmung beschränkt
waren, bis hin zum Extrem der Rechtlosigkeit in Form
von Leibeigenschaft oder Sklaverei. Erst die christliche
und humanistische Kultur der europäischen Völker
brachte die vorgenannten Prinzipien hervor und
verwirklichte sie in einem jahrhundertelangen Prozess.
In den letzten Jahrzehnten ist erschreckenderweise
eine Abkehr von diesen europäischen Grundwerten zu
verzeichnen. Diesem zivilisatorischen Rückschritt gilt es
entgegenzutreten.
In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: ,,Männer und
Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines
Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Diese Sätze haben einen klaren und guten Sinn.
Das Recht, nicht vom Staat aufgrund des eigenen
Geschlechts benachteiligt zu werden, ist ein individuelles
Menschenrecht. Es kommt jedem Menschen in gleicher
Weise zu.
Manche Juristen vertreten die falsche These, Artikel 3 GG
erlaube es dem Staat, einzelne Menschen
,,stellvertretend“ für ihr jeweiliges Geschlecht zu
bevorzugen oder zu benachteiligen, um die als
Kollektive vorgestellten Geschlechter ,,gleichzustellen“.
Jedoch kann es in einem freiheitlichen Rechtsstaat niemals legitimes Ziel staatlichen Handelns sein, in willkürlich abgegrenzten gesellschaftlichen Teilbereichen eine
ebenso willkürlich festgesetzte ,,Geschlechterquote“ zu erzwingen. Genauso wenig kann eine gesetzlich vorgeschriebene Ungleichbehandlung ein Mittel zur
Verwirklichung von Gleichberechtigung sein. Gesetze,
die solches vorschreiben, sind verfassungswidrig und
abzulehnen. Die AfD wird sich im Deutschen Bundestag
für ihre Aufhebung einsetzen.
Die Alternative für Deutschland tritt für die Bewahrung
bzw. Wiederherstellung der bürgerlichen Selbstbestimmung im Zivilrechtsverkehr ein. Deshalb lehnen
wir sog. ,Antidiskriminierungsgesetze‘ ab. Zentraler
Grundwert einer freiheitlichen Zivilrechtsordnung ist die
Vertragsabschlussfreiheit, also die Freiheit jedes
Einzelnen, selbst darüber zu entscheiden, ob er mit
einem anderen Bürger in rechtliche Beziehungen treten
will oder nicht. Unter dem Einfluss der Europäischen Union wird dieses
fundamentale Prinzip der Privatautonomie in der
deutschen Gesetzgebung Schritt für Schritt zerstört.
In einer freiheitlichen Grundordnung ist der Staat in
seinem Handeln gegenüber dem Bürger der Pflicht zur
Gleichbehandlung unterworfen, der Bürger selbst jedoch
ist in der Gestaltung seiner privaten Rechtsverhältnisse
frei. Eine Aufhebung dieser Trennung zwischen Staat
und Gesellschaft beschädigt die freiheitliche Natur der
Rechtsordnung und öffnet Tür und Tor für eine in letzter
Konsequenz totalitäre Herrschaftsordnung.
Die AfD wird sich im Deutschen Bundestag gegen diese
Entwicklung und für die Bewahrung einer freiheitlichen
Privatrechtsordnung einsetzen.