Herr Strobel, Sie missachten die freiheitlich-demokratische Grundordnung!
Der Bürgermeisterkandidat der Gemeinde Großpösna, Daniel Strobel hetzt Gemeinderat gegen AfD Abgeordneten auf. Scheinbar beruft sich Strobel dabei auf falsche Darstellungen der LVZ und bringt die „Nationale Front“ gegen einen möglichen AfD Bürgermeisterkandidaten in Stellung.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 8. (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Herr Strobel, aufgrund ihrer Falschbehauptungen und öffentlichen Diffamierung gegen einen gewählten Gemeinderat und Bürger der Gemeinde Großpösna, sind Sie unwürdig für dieses Amt.
Hier die öffentliche Erklärung des MdL Jörg Dornau vom 27.01.2022
Mit einem Parteifreund war ich am 26. Januar im Landkreis Leipzig unterwegs. Wir durchquerten mehrere Dörfer und Städte, um mit einem mobilen Plakat vor der drohenden Impfpflicht zu warnen. Denn, so die Plakataufschrift: „Impfzwang ist Körperverletzung“.
Unter anderem fuhren wir auch durch die Ortschaft Höfgen, in der SPD-Sozialministerin Petra Köpping wohnen soll. Zur Klarstellung: Wir standen definitiv nicht vor dem Grundstück von Frau Köpping, wie vom CDU-geführten Innenministerium falsch behauptet, sondern außerhalb von Hör- und Sichtweite.
Wir wollten in der Ortschaft eine Spontankundgebung anmelden. Bei der zuständigen Behörde war aber leider kurz nach 16 Uhr niemand mehr telefonisch erreichbar. Danach kam ich mit zwei Polizisten vom örtlichen Revier ins Gespräch. Dass es sich dabei um den Objektschutz von Frau Köpping gehandelt haben soll, war für uns nicht zu erkennen. Aufgrund der Nicht-Erreichbarkeit der Behörde fuhren wir gegen 16:15 Uhr weiter.
Selbstverständlich ist es in Höfgen, wie in jedem anderen Ort in Sachsen, erlaubt, Demonstrationen abzuhalten. Uns deshalb als „Brandbeschleuniger der Radikalisierung“ (laut CDU-IM Roland Wöller) zu beschimpfen, untergräbt die Versammlungsfreiheit. Es muss auch erlaubt sein, die politisch Verantwortlichen des drohenden Pflegenotstands wie Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und Frau Köpping scharf zu kritisieren.