Justizministerin Katja Meier, die in jungen Jahren mit ihrer Gesangseinlage „Advent, Advent, ein Bulle brennt“ Polizeibeamte dahinsiechen sehen wollte, will den Dresdener Richter Jens Maier loswerden. Sein Vergehen: Maier hatte die letzten vier Jahre als Abgeordneter für die AfD im Bundestag gesessen. Ein Umstand, der ihn offenbar zum „Rechtsextremen“ macht – zumindest, wenn es nach nicht näher bezeichneten „staatlichen Behörden“ geht.
„Um welche staatlichen Behörden handelt es sich?“ wollte der AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich von der Staatsregierung in einer Kleinen Anfrage wissen. Und: „Gibt es für den Begriff Rechtsextremismus eine gesetzliche Definition?“
Die Antworten aus Meiers Ministerium sind mehr als dürftig: Bei den „staatlichen Behörden“ handelt es sich – Überraschung – um den Verfassungsschutz, wie man verschämt gestand. Und eine gesetzliche Definition für Rechtsextremismus gäbe es nicht!
AfD-Politiker Ulbrich: „Unglaublich! Die Ministerin zieht ohne rechtliche Grundlage Schlussfolgerungen, die für den Betroffenen weitreichende berufliche Folgen haben.“