Justizministerin Katja Meier, die in jungen Jahren mit ihrer Gesangseinlage „Advent, Advent, ein Bulle brennt“ Polizeibeamte dahinsiechen sehen wollte, will den Dresdener Richter Jens Maier loswerden

Justizministerin Katja Meier, die in jungen Jahren mit ihrer Gesangseinlage „Advent, Advent, ein Bulle brennt“ Polizeibeamte dahinsiechen sehen wollte, will den Dresdener Richter Jens Maier loswerden
Justizministerin Katja Meier, die in jungen Jahren mit ihrer Gesangseinlage „Advent, Advent, ein Bulle brennt“ Polizeibeamte dahinsiechen sehen wollte, will den Dresdener Richter Jens Maier loswerden. Sein Vergehen: Maier hatte die letzten vier Jahre als Abgeordneter für die AfD im Bundestag gesessen. Ein Umstand, der ihn offenbar zum „Rechtsextremen“ macht – zumindest, wenn es nach nicht näher bezeichneten „staatlichen Behörden“ geht.
„Um welche staatlichen Behörden handelt es sich?“ wollte der AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich von der Staatsregierung in einer Kleinen Anfrage wissen. Und: „Gibt es für den Begriff Rechtsextremismus eine gesetzliche Definition?“
Die Antworten aus Meiers Ministerium sind mehr als dürftig: Bei den „staatlichen Behörden“ handelt es sich – Überraschung – um den Verfassungsschutz, wie man verschämt gestand. Und eine gesetzliche Definition für Rechtsextremismus gäbe es nicht!
AfD-Politiker Ulbrich: „Unglaublich! Die Ministerin zieht ohne rechtliche Grundlage Schlussfolgerungen, die für den Betroffenen weitreichende berufliche Folgen haben.“