“Wem gegenüber müssen Bürger, die nicht zum Tragen einer sogenannten Maske verpflichtet werden können, diesen Umstand auf welcher rechtlichen Grundlage offenlegen?” lautete die Frage des Berliner FDP-Abgeordneten Luthe an die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung.
Die Antwort ist erstaunlich und logisch zugleich: Niemand ist verpflichtet, “nicht hoheitlich tätigen Personen” gegenüber irgendwelche Gründe für ein Nicht-Tragen von Masken darzulegen.
Das heißt, dass faktisch in Supermärkten, Geschäften, Bussen und Bahnen täglich massiv gegen geltendes Recht verstoßen wird bzw. Amtsanmaßung stattfindet.
Quelle: www.reitschuster.de
Hinweis: Sollte es bei Ihnen einmal zu einer Kontrolle durch hoheitlich tätige Personen kommen, lassen Sie sich bitte den Amtsausweis und nicht den Dienstausweis zeigen!