Die Erhöhungen der Kosten der Unterkunft (KdU) wurden zur 9. Kreistagssitzung beschlossen und traten am 01.04.2021 in Kraft. Die CDU-Fraktion sprach in ihrem Plädoyer von einer moderaten, gerechtfertigten Erhöhung. Es seien ja auch nur 29 Mio. €, die vom Steuerzahler getragen werden müssen. Außerdem findet weitere 6 Monate keine Bedürftigkeitsprüfung statt und das sei gut so, zumindest für die die davon profitieren. Wenn man jedoch die Richtwerte für die Netto-Kaltmiete mit dem Jahr 2019 vergleicht, dann steigen die Richtwerte teilweise um bis zu 14 %.
Die Stadt Markranstädt wurde bei der Bemessung der Richtwerte besonders bevorzugt. In anderen Gebieten des Landkreises hingegen stagnieren die Richtwerte. Für Wohnungen der Größen 75 m² bis 85 m² bekommt der Markranstädter bis zu 75,75 € mehr pro Monat. Bisher waren es gemäß der Richtwerttabelle 571,15 € und nun sind es 646,90 €. Den größten finanziellen Sprung machen die Wohnungen zwischen 95 m² und 105 m².
Statt wie bisher 804,95 € bekommen, die Antragsteller bis zu 919,70 €. So funktioniert also der Mietendeckel im Landkreis Leipzig: die Mehrausgaben für den Landkreis und somit für den Steuerzahler steigen hausgemacht und es werden staatliche Mietzahlungen legitimiert.