
Denn bedauerlicherweise kam es in vorauseilendem Gehorsam bereits zu Kündigungen in Sachsen. Wir können es uns aber nicht leisten, auf Krankenschwestern, Pflegekräfte und Ärzte zu verzichten.
Aus unserer Sicht ist die Rücknahme der verfassungswidrigen Teil-Impfpflicht alternativlos. Die sächsische Regierung sollte dazu eine Initiative im Bundesrat starten und bis zur Abschaffung der Teil-Impfpflicht von ihrer Durchsetzung absehen.
Da die Teil-Impfpflicht eine Kann-Bestimmung enthält, sollte dieses Vorgehen auch juristisch wasserdicht sein.
Wir lehnen jede Form einer Impfpflicht ab, weil sie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit beschädigt und die vorhandenen Impfstoffe keinen hinreichenden Fremdschutz bieten. Daher ist die Impfpflicht unverhältnismäßig.