Sozialausgaben steigen

Sozialausgaben steigen

Die Haushaltssatzung für 2016, vom Kreistag am 25.02.2015 erlassen, ist nun am 01.01.2016 im Landkreis Leipzig Land in Kraft getreten. (Quelle: www.landkreisleipzig.de/kreistag-a-5260.html)

Demnach werden ordentliche Erträge in Höhe von 389 Mio. EUR erwartet. Diese setzen sich zusammen aus Zuwendungen von 280 Mio. EUR, Kostenerstattungen von 49 Mio. EUR, Steuern und ähnlichen Abgaben in Höhe von 24 Mio. EUR sowie Leistungsentgelten.

Dem gegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von € 390 Mio. EUR. Das sind Personalaufwendungen, Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen und sonstiges.

Als höchste Zuschusssteigerung wurde der Bereich Jugendhilfe mit 28 Mio. EUR ausgewiesen. Der Zuschuss ist innerhalb von 11 Jahren um 11 Mio. EUR gestiegen. Damit liegt der Wert nun auf gleichem Niveau mit dem Sozialhilfezuschuss (29 Mio. EUR). Auch dieser Wert im Bereich Sozialhilfe ist nicht rückläufig, sondern tendenziell steigend.

Der Haushalt wird darüber hinaus im Bereich Kosten für Unterkünfte (Wohngeld) belastet. 46,5 Mio. EUR wurden für ca. 13.500 Bedarfsgemeinschaften im Haushalt eingeordnet. Bis zum Jahr 2019 sollen die Aufwendungen Kosten der Unterkunft (KdU) stabil bleiben, wobei davon ausgegangen wird, dass sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften weiter rückläufig entwickelt und die Zahlbeträge kontinuierlich steigen, so die Erläuterungen zum Haushaltsplan. Der Zuschuss beträgt bereinigt dennoch für 2016 ca. 9 Mio. EUR.

Auch für die Asylbewerberleistungen stehen zu wenig Finanzmittel zur Verfügung. In der Haushaltssatzung wurde die Anzahl von Asylbewerbern für die Pauschalen 2015 und 2016 eher leicht gesenkt. Diese Pauschalen werden vom Freistaat bezahlt. Diese Zahlungen bzw. Zuweisungen sind jedoch nicht ausreichend, um alle Aufwendungen für Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber sowie die erforderlichen Personalaufwendungen abzudecken, so die Erläuterungen im Haushaltsplan 2015/2016. Für 2016 hat der Landkreis durchschnittlich mit 1.420 Asylbewerbern und einer Zwangspauschale von 7.600 EUR kalkuliert. Das entspricht 10,79 Mio. EUR an Zuweisungen vom Freistaat.

Doch nun gab es im Dez. 2015 auf Anfrage eine schriftliche Auskunft des Landrats an alle Mitglieder des Kreistags. Im Nachtragshaushalt werden für 2016 nunmehr 49 Mio. EUR an Aufwendungen für Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber eingeordnet. Der Landkreis geht dabei von durchschnittlich 5.300 Asylbewerbern im Landkreis aus. Auf Grundlage der o.g. Pauschale entsteht dem Landkreis dabei ein Defizit von mehreren Millionen Euro. Im Haushaltsplan ist kein positiver Zuschuss eingeplant. Der Landrat selbst beziffert die unsicheren Zuweisungen mit 10,4 Mio EUR.

Die Entwicklung für die o.g. Transferaufwendungen (Aufwendungen bzw. Zuschüsse im Bereich SGB II) ist äußerst kritisch zu betrachten. Der Landkreis profitiert weder von der positiv wirtschaftlichen Entwicklung (geringe Steuerkraft) noch vom sich angeblich positiven entwickelnden Arbeitsmarkt (SGB II Kosten, steigend). Der Landkreis befindet damit auf dem Weg in die Neuverschuldung.

Die Bertelsmann Stiftung hat dazu eine Untersuchung durchgeführt. Gemäß dem Kommunalen Finanzreport der Bertelsmann Stiftung vom 08/2015 bezogen auf die Quelle des Statistischen Bundesamts steigen die Sozialausgaben der Kommunen ungebremst.
(Quelle: www.bertelsmann-stiftung.de/de/mediathek/medien/mid/sozialausgaben-von-kommunen)

Die Kommunen geben also mehr Geld aus als sie haben. Offensichtlich hat die Sozialpolitik versagt, die Arbeitsmarktpolitik hat versagt und die derzeitige Asylpolitik wird die Verschuldung der Landkreise und deren Einwohner nochmals beschleunigen.

Und deswegen fordern wir die Einheitsparteien auch auf Kommunaler Ebene auf, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen und Maßnahmen zu beschließen. Denn immerhin bekamen die Kreistagsfraktionen im Jahr 2014 zusammen 124.000 EUR für ihre kommunalpolitische …!

„Mut zur Wahrheit“