Im Oktober 2020 stellte die AfD-Fraktion erstmals die Frage, ob es eine Beteiligungsrichtlinie in der Kreisverwaltung gebe. Eine solche sei in Arbeit, war die Antwort. Im Mai 2022 wollte die AfD-Fraktion abermals wissen, ob diese Richtlinie nun erarbeitet ist. Der Landrat antwortete in der Kreistagssitzung, es gibt keine Beteiligungsrichtlinie. Am 14.12.2022 brachte die AfD-Fraktion nun eine Beschlussvorlage im Kreistag ein. Dazu nahm die Kreisverwaltung Stellung und kündigte eine Beteiligungsrichtlinie für den Mai 2023 an. Das nahmen die Altparteien zum Anlass, den Antrag abzulehnen.
Die Altparteien haben offenbar kein Interesse daran, dass es Regelungen über die Abgrenzung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen der Stabstelle Wirtschaftsförderung und dem Büro des Landrats im Bereich der Beteiligungsverwaltung gibt.
Da wird der sächsische Rechnungshof wohl noch weiter auf die angekündigte Umsetzung seiner Empfehlung aus dem Jahr 2018 warten müssen. Anlass der damaligen Prüfung waren im Übrigen die wiederholten Mängel bei der Mandatsbetreuung! Die entsandten Mitglieder in den Aufsichtsräten der Unternehmen werden eben nicht ausreichend durch die Beteiligungsverwaltung unterstützt.
Deshalb wundert es dann beispielsweise nicht, dass die Kreisräte in eine Beschlussvorlage tappen, die die Zweckvereinbarung mit der THÜSAG-Personennahverkehrsgesellschaft mbH im Jahr 2021 im weitestgehende Sinne kündigt, um dann die Kündigung am Juli 2022 wieder zurückzunehmen.
Der Landkreis ist auch an der Muldentalkliniken GmbH beteiligt. An der aktuellen Krise bei den Muldentalkliniken seien die Entscheider, insbesondere der Aufsichtsrat Schuld, so heißt es in der aktuellen Presse.
Stabstelle kann schalten und walten ohne Beteiligungsrichtlinie
