Steuerzahlergedenktag

Steuerzahlergedenktag

Der Bund der Steuerzahler hat ausgerechnet, dass dieses Jahr ein Normalverdiener bis zum 11.07.2016 für den „Vater-Staat“ arbeitet. Erst ab dem 12.07.2016 arbeitet der normale Steuer- und Beitragszahler für seine Familie.

Und trotzdem bedrohen den Steuerzahler Altersarmut, Arbeitsplatzverlust durch die Industrialisierung 4.0, Mehrarbeit ohne Lohnausgleich und die Verdrängung aus dem ersten und zweiten Arbeitsverhältnis im Niedriglohnsektor und so weiter und so weiter….

Und eine Entlastung dieser Steuerzahler ist nicht in Sicht. Die Globalisierung und die europäische Marktwirtschaft fordern Ihren Anteil von den eingetriebenen finanziellen Mitteln. Aber auch auf Landesebene verteilt das sächsische Kabinett der Landesregierung fleißig Steuergeld.

Jüngst wurde wieder über die Pressestelle der Landesregierung Folgendes verkündet: PM vom 05.07.2016

27 Millionen Euro für Spracherwerb und Integration

Ministerin Köpping: „Integration gestalten“

Das sächsische Kabinett hat die Novellierung der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ beschlossen. Die „Integrativen Maßnahmen“ wurden um ein Landessprachprogramm, die Förderung von „Kommunalen Integrationskoordinatoren“ und die Unterstützung des Aufbaus und der Arbeit von Servicestellen für regionale Sprach- und Integrationsmittlerdienste ergänzt, so die Pressemeldung.

Auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Drs.-Nr. 6/5307

informiert dasselbe Ministerium:

Für die Gesundheitsversorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen zahlte Sachsen:

im Jahr 2015 ca. 15,416 Millionen,

bis zum 20.06.2016 bisher 9,876 Millionen EURO;

Bruttoauszahlungen für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt für/an die unteren

Unterbringungsbehörden wurden gezahlt:

im Jahr 2014 ca. 20 Millionen und

im Jahr 2015 ca. 38 Millionen EURO;

eine Kleine Anfrage Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, Drs.-Nr. 06/5019 ergab:

die unteren Unterbringungsbehörden beantragten gemäß der Richtlinie für Haushaltsvollzug Zuwendungen

für die soziale Betreuung von Flüchtlingen bis Mai 2016 ca. 23 Millionen EURO;

eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr. 06/4869 ergab:

100 Anträge mit ca. 4 Millionen EURO wurden für „Integrative Maßnahmen“ bereits bis zum 31.03.2016 gestellt;

eine Kleine Anfrage Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, Drs.-Nr. 06/4220 ergab:

60.912.100,- EURO an Mitteln zur Finanzierung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in den Kommunen wurden im Februar 2016 ausgezahlt und nach dem Kommunalen Investionskraftstärkungsgesetz wird für 2016 eine Ergänzungspauschale von 60 Millionen bereitgestellt;

eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr. 06/3771 ergab:

das unter anderem für die Rückkehrberatung von Flüchtlingen im Jahr 2015 lediglich 585.000 EURO bewilligt wurden, der Landkreis Leipzig erhielt 39.807,00 EURO.

Wir erinnern uns, der Amtseid unserer Abgeordneten lautet:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.“

„Mut zur Wahrheit“