Unternehmensbeteiligungen ohne Beteiligungsrichtlinie
Der sächsische Rechnungshof hatte in seinem Jahresbericht 2018 dem Landkreis Leipzig zum Thema Beteiligungsverwaltung auf den Zahn gefühlt. Die Schaffung einer klaren schriftlichen Regelung über die Zuständigkeiten und das Zusammenwirken der Gesellschaftsorgane mit der Kommune, mit ihren Organen sowie den Vertretern in den Gesellschaftsorganen sei eine Aufgabe der Beteiligungsverwaltung.
Es bestanden gemäß dem Jahresbericht keine Regelungen über eine interne Bestimmung und Abgrenzung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen der Stabstelle Wirtschaftsförderung/Kreisentwicklung und dem Büro des Landrats im Bereich der Beteiligungsverwaltung. Gegenüber dem sächsischen Rechnungshof teilte der Landkreis daraufhin mit, eine Beteiligungsrichtlinie sei in Arbeit.
Am 07.10.2020 stellte die AfD-Fraktion erstmalig die Frage, ob es mittlerweile eine Beteiligungsrichtlinie gebe. Eine solche sei in Arbeit, war die Antwort. Am 18.05.2022 wollte die AfD-Fraktion abermals wissen, ob diese Richtlinie nun erarbeitet ist. Der Landrat antwortete in der Kreistagssitzung, es gibt keine Beteiligungsrichtlinie. Auch nach nunmehr vier Jahren Amtszeit noch immer nicht!
Da wird der sächsische Rechnungshof wohl noch weitere Jahre auf die angekündigte Umsetzung seiner Empfehlung warten müssen. Anlass der Prüfung waren im Übrigen die wiederholten Mängel bei der Mandatsbetreuung und ein fehlender Geschäftsführervertrag!
