N-TV berichtete am 16.06.2016:
De Maiziere rügt Flüchtlingsärzte
Innenminister Thomas de Maizière hat den Abbau von Hindernissen zur Abschiebung nicht anerkannter Asylbewerber verlangt. „Es werden immer noch zu viele Atteste von Ärzten ausgestellt, wo es keine echten gesundheitlichen Abschiebehindernisse gibt“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“. „Es kann nicht sein, dass 70 Prozent der Männer unter 40 Jahren vor einer Abschiebung für krank und nicht transportfähig erklärt werden. Dagegen spricht jede Erfahrung.“
Der Innenminister forderte die Länder auf: „Wir müssen aber auch gemeinsam unsere eigenen Hausaufgaben erledigen und das vollziehen, worauf wir uns in den Asylpaketen I und II geeinigt haben. Es gibt da noch Vollzugsdefizite.“ Wichtig sei, Abschiebungen nicht anzukündigen. Der Ausreisegewahrsam könne entschlossener genutzt werden.
Weiter forderte de Maizière: „Es muss auch Leistungskürzungen geben, wenn Asylbewerber nicht bei der Identitätsfindung helfen oder im Fall der Ablehnung nicht ausreisen.“ Die rechtlichen Instrumente dafür seien im vergangenen Jahr geschaffen worden, jetzt müssten sie noch konsequenter angewendet werden.
…Artikel gekürzt
Quelle: http://www.n-tv.de/politik/De-Maiziere-ruegt-Fluechtlingsaerzte-article17955551.html
– dazu weitere Meldungen im Kontext –
14.06.2016 – dpa
Lauterbach rechtfertigt Mittel für Flüchtlinge aus Gesundheitsfonds
Berlin (dpa) – SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach hält zusätzliche Mittel aus dem Gesundheitsfonds für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen für gerechtfertigt.
Allerdings seien die in der Union diskutierten Zahlen von 550 Millionen bis eine Milliarde Euro schwer nachvollziehbar, machte Lauterbach am Dienstag in Berlin deutlich. Er fügte hinzu, die Mehrkosten für Flüchtlinge sollten jedenfalls kurzfristig aus dem Fonds gedeckt werden und nicht über die allein von den Arbeitnehmern zu tragenden Zusatzbeiträge.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, unterstrich, dass während des gesamten Asylverfahrens der Staat über die Kommunen für die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge aufkommen müsse.
In den ersten 15 Monaten sei das eine Minimal- oder Akutversorgung. Nach 15 Monaten gebe es die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wobei die Kommunen weiter die tatsächlichen Kosten tragen müssten. Nach vier Monaten können Asylbewerber eine sozialversicherungspflichtige Arbeit annehmen. Dann zahlen sie aber wie andere Arbeitnehmer ganz normal Krankenversicherungsbeiträge.
Nach Ansicht von Klein-Schmeink rechtfertigt die Versorgung von Flüchtlingen jedenfalls nicht den Griff in den Gesundheitsfonds. Mit diesem Schritt wolle die große Koalition vielmehr einen spürbaren Anstieg der von ihr zu verantwortenden Zusatzbeiträge vermeiden.
…Artikel gekürzt
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/presse/agenturmeldung?id=gkv-agenturmeldungen-4492
13.06.2016 – dpa
Kritik an zusätzlichen Milliarden für die Kassen im Wahljahr
Berlin (dpa) – Die große Koalition will zur Vermeidung höherer Zusatzbeiträge den Krankenkassen im Wahljahr 2017 zusätzlich 1,5 Milliarden Euro zuweisen – und stößt damit bei der Opposition auf Kritik. Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink sprach am Montag in Berlin von einem «perfiden Wahlkampfmanöver». Es sei unlauter, «die Versorgung von Flüchtlingen als Grund für den Griff in den Gesundheitsfonds vorzuschieben». Mit diesem Schritt wolle die große Koalition vielmehr einen spürbaren Anstieg der von ihr zu verantwortenden Zusatzbeiträge vermeiden.
Die zusätzlichen Gelder aus dem Fonds werden im Gesundheitsministerium mit der Versorgung von Flüchtlingen und dem Ausbau der Telemedizin begründet. Damit sollten zusätzliche Belastungen für die Beitragszahler vermieden werden, hieß es.
Auf welchem Gesetzesweg dies geregelt werden solle, sei noch nicht klar. Allerdings wolle man die Regelung bis Oktober unter Dach und Fach haben, damit der Schätzerkreis die 1,5 Milliarden Euro in seine Berechnungen für die Festlegung des Zusatzbeitrages im Wahljahr 2017 einbeziehen könne, hieß es. Derzeit verfügt der Gesundheitsfonds noch über Reserven in Höhe von rund 10 Milliarden Euro.
Klein-Schmeink unterstrich, die Kosten für Flüchtlinge würden aus Steuermitteln finanziert, sofern sie nicht erwerbstätig seien. Die Zusatzbeiträge stiegen also nicht wegen deren Versorgung.
Ob die Zuweisungen des Bundes an die Krankenkassen für Flüchtlinge ausreichend seien, müsse überprüft werden. Hier hatte sich unlängst eine Lücke zwischen der Zuweisungspauschale durch das Finanzministerium und den tatsächlichen Gesundheitskosten ergeben. Auf die Finanzierungslücke wurde auch im Gesundheitsministerium hingewiesen.
…Artikel gekürzt!
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/presse/agenturmeldung?id=gkv-agenturmeldungen-4480
Wer sind eigentlich die Beitrags- und Steuerzahler?
„Mut zur Wahrheit“