Nach Informationen von FOCUS Online zählten die deutschen Polizeibehörden von 2016 bis 2020 insgesamt rund 2000 Tötungsdelikte (exakt 1989 aufgeklärte Fälle), bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde. In die Bilanz flossen alle versuchten und vollendeten „Straftaten gegen das Leben“ ein, darunter Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung.
Als Zuwanderer gelten Ausländer, die mit dem Status „Asylbewerber“, „Kontingentflüchtling“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ registriert wurden. (1)
Nach geltender Rechtslage, so diese denn eingehalten würde,
sind 90 % davon illegal im Land!