Wer bestellt, bezahlt!

Wer bestellt, bezahlt!

Auf der Kreistagssitzung, am 24.02.2016 wurde die Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr (HHJ) 2016 beschlossen. Anwesend waren ca. 81 Kreisräte und lediglich zwei Kreisräte kommentierten den TOP 2.14. Zum einen waren das ein Kreisrat der Linken und einer der CDU-Fraktion. Beide stellten bei Ihrer Rede voran, dass der Nachtragshaushalt auf Annahmen und Mutmaßungen beruht und der CDU-Kreisrat sprach davon, dass das HHJ 2016 auf Luft gebaut sei. Zudem wiederholte er mehrmals die Aufforderung, Zitat:“ Wer bestellt – bezahlt“…“Wer bestellt – bezahlt“. Wen er damit meinte, blieb aber offen.

Diese Forderung muss nun offensichtlich als Begründung für das anschließende Abstimmungsverhalten herhalten, denn die Mehrheit der CDU, der SPD, der Grünen, der UWV und die LINKE stimmten für den Haushalt. Konkret gab es nur 7 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen.

Warum konnte so ein Haushalt überhaupt bewilligt werden?

Der Haushalt wurde von der Rechtsaufsicht freigegeben. Das heißt, der Landrat hat von dieser Seite nichts zu befürchten, denn solch ein unausgeglichener Haushalt ist heutzutage legitim, Zitat: „… genehmigungsfähig“.

An dieser Stelle sei als weiteres Beispiel nachfolgender Link empfohlen: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/202013?page=6,
Thema: Rechtsaufsicht gibt den Haushalt des Landkreises Zwickau für das Jahr 2016 zum Vollzug frei!

Dem interessierten Bürger wurden für den Landkreis Leipzig folgende Zahlen für den Finanzhaushalt 2016 vorgestellt:

Laufende Verwaltungstätigkeit: – 2.244.250 EUR
Investitionstätigkeit: – 11.269.100 EUR
Finanzierungstätigkeit: – 3.037.300 EUR
Kreditaufnahme: 7.000.000 EUR (davon 2.500.000 EUR für Asylunterkünfte)
Saldo: – 9.550.650 EUR

Des Weiteren wurde bekannt gegeben, wie sich die Veränderungen zusammensetzen:

– der Landkreis bekommt weniger Zuweisungen vom Land – 1.863.000 EUR
– der Landkreis muss den Zuschuss für die Jugendhilfe erhöhen + 2.074.000 EUR
– der Landkreis muss Personal einstellen (92 Stellen u.a. f. Asyl) + 2.700.000 EUR
– der Landkreis hat eine Steigerung in der Sozialumlage + 338.000 EUR
– der Landkreis muss weniger KdU Kosten übernehmen – 2.141.000 EUR
– der Landkreis erwartet mehr Bußgeldeinnahmen + 620.000 EUR
– für Aufwendungen der Unterbringung von Flüchtlingen +/- 0 EUR

In dem letzten Punkt geht der Landrat nunmehr davon aus, dass der Landkreis keine Kosten trägt und das, obwohl der Landrat erst vor einigen Wochen bekannt gab, dass die finanziellen Zuweisungen pro Flüchtling für die Unterbringung im Landkreis nicht ausreichen.
Im Ergebnis kann der Landkreis für sich ein Minus von ca. 9,5 Mio. EUR konstatieren, ohne Kreditaufnahme wären es ca. 16,5 Mio. EUR.

Des Weiteren wurden im Galopp die Fortschreibungen der Jugendhilfeplanungen beschlossen und unter TOP 2.23 wurde der Integrationsbeirat gewählt. Diese Mitglieder des Integrationsbeirates wurden nicht genannt.

„Mut zur Wahrheit“